Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen zivilrechtlichen Belangen, wie Forderungsangelegenheiten, Unfallregulierungen, Familienangelegenheitem, Kauf- und Werkvertragsproblemen. Mir ist daran gelegen, konkrete Lösungsvorschläge aufzuzeigen, wobei für mich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen. Selbstverständlich sind hierbei Kostenrisiken unter Berücksichtigung individueller Erfolgsaussichten miteinzubeziehen. Häufig erscheint eine einvernehmliche Lösung zu Ihrer Rechtsproblematik unter Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung sinnvoll. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, vertrete ich Sie selbstverständlich vor allen Amts- und Land-, Arbeits- und Sozialgerichten.
Ich habe den Fachanwaltskurs „Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ absolviert. Insbesondere im Mietrecht bestehen wegen der häufig gegenlaufenden Interessen von Vermietern und Mietern zahlreiche Konfliktfelder. Hier gilt es gute und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen aufzuzeigen. Wenn die Fortführung eines Mietverhältnisses nicht mehr tragfähig erscheint, ist es auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage zu beenden. Auch bei auftretenden Problemen im Rahmen der Abrechnung von Neben-/ Betriebskosten stehe ich zur Verfügung. Ebenso bin ich Ansprechpartnerin bei auftretenden Problemen mit Mietmängeln und Beschädigungen. Im Wohnungseigentumsrecht gilt es die widerstrebenden Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer, der Gemeinschaft sowie der Verwaltung wahrzunehmen. Konflikte sind hierbei zu benennen und zu regeln.